DSGVO und KI am Telefon: Was Betriebe rechtssicher tun müssen
KI-Telefonassistenten verarbeiten personenbezogene Daten — Name, Anliegen, Rückrufnummer. Damit greift die DSGVO. Wer die Grundregeln kennt, ist rechtssicher und muss keine Bedenken haben.
1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
Sobald ein externer Anbieter für Sie personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen ihn automatisch bereit — bei Flinq ist er Teil des Standard-Setups.
2. Datenverarbeitung in der EU
Nach dem Schrems-II-Urteil ist die Verarbeitung außerhalb der EU/EWR nur unter zusätzlichen Garantien zulässig. Wählen Sie Anbieter, die ausschließlich in der EU verarbeiten — das erspart komplexe TIA-Prüfungen und Restrisiken.
3. Transparente Ansage am Gesprächsanfang
Der Anrufer muss wissen, dass er mit einem KI-Assistenten spricht und dass das Gespräch verarbeitet wird. Ein kurzer Satz zu Beginn reicht: „Sie sprechen mit dem digitalen Assistenten von [Betrieb]. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet."
4. Datenschutzerklärung anpassen
Ergänzen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung einen Absatz zum Einsatz des KI-Assistenten inklusive Zweck, Rechtsgrundlage (meist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Vertragsanbahnung) und Speicherdauer.
5. Löschkonzept
Legen Sie fest, wie lange Anrufdaten gespeichert werden. Für die reine Terminvereinbarung sind 30–90 Tage typisch. Danach werden Aufzeichnungen automatisch gelöscht.
Häufige Fragen
Brauche ich die Einwilligung des Anrufers?
Für die Vertragsanbahnung (Terminanfrage, Angebot) reicht Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für Werbezwecke bräuchten Sie eine Einwilligung.
Ist Flinq DSGVO-konform?
Ja. Datenverarbeitung ausschließlich in der EU, AV-Vertrag inklusive, Datenschutz-Baustein für Ihre Webseite auf Anfrage.
Bereit für Ihren eigenen KI-Assistenten?
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