Versicherung · 5. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

KI am Telefon für Versicherungsmakler: DSGVO- & §34d-konform

Versicherungsmakler leben von Beratungsgesprächen — nicht von der Frage, ob ein Termin am Dienstag oder Donnerstag besser passt. Ein KI-Assistent übernimmt genau diese Vorarbeit, ohne gegen §34d GewO oder die DSGVO zu verstoßen.

Warum §34d der KI keine Grenzen setzt — sondern klare Regeln

§34d GewO regelt, wer eigentliche Versicherungsberatung durchführen darf. Ein KI-Assistent berät nicht — er informiert allgemein, qualifiziert Interessenten und vereinbart Termine. Genau in dieser Rolle ist er rechtlich sauber und entlastet den Makler massiv.

Lead-Qualifizierung in 3 Minuten

Der Assistent ermittelt automatisch: Lebenssituation, Vorversicherung, Bedarf, Budget. Das Ergebnis landet vor dem Termin im CRM — der Makler weiß bereits vor dem ersten Klingeln, worum es geht.

Das spart pro Beratung 10–15 Minuten Vorgespräch und filtert unqualifizierte Anfragen zuverlässig aus.

Alle Sparten, alle Fragen

Ob Berufsunfähigkeit, Hausrat, KFZ oder betriebliche Altersvorsorge: Der Assistent kennt die Grundlagen jeder Sparte und beantwortet häufige Fragen sachlich. Für die eigentliche Empfehlung verweist er an den Makler.

DSGVO: Was ist zu beachten?

Wichtig sind drei Dinge: AV-Vertrag mit dem Anbieter, Datenverarbeitung in der EU, klare Information des Anrufers am Gesprächsanfang. Flinq erfüllt alle drei Punkte standardmäßig.

Häufige Fragen

Darf der Assistent Tarife empfehlen?

Nein. Konkrete Tarifempfehlungen sind Beratung und fallen unter §34d. Der Assistent informiert allgemein und leitet an den Makler weiter.

Kann ich meine bestehende CRM-Anbindung nutzen?

Ja. Flinq integriert sich mit gängigen Makler-CRMs und schreibt qualifizierte Leads direkt hinein.

Bereit für Ihren eigenen KI-Assistenten?

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